Garantiegeber ist:
R&M Büro- und Designmöbel GmbH
Bechsteinstraße 2
48488 Emsbüren
Deutschland
Telefon: +49 5903 9673996
E-Mail: info@rm-bueromoebel.de
Diese Garantiebedingungen gelten für neue, gebrauchte und aufgearbeitete Waren, die von R&M verkauft werden, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Diese Garantiebedingungen gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Eine von R&M gewährte Garantie besteht zusätzlich zu etwaigen Garantien eines Herstellers. Soweit für eine Ware eine Herstellergarantie ausgewiesen ist, richtet sich diese ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers, sofern R&M nicht ausdrücklich erklärt hat, die Herstellergarantie als eigene Garantie zu übernehmen.
„Neuware“ bezeichnet Waren, die in der jeweiligen Produktbeschreibung als neu gekennzeichnet sind und vor der Veräußerung nicht bestimmungsgemäß gebraucht wurden.
Für Neuware gewährt R&M eine freiwillige Garantie von drei Jahren ab Ablieferung der Ware an den Kunden, sofern nicht vor Vertragsschluss auf der jeweiligen Produktseite, in einem Angebot oder in einer individuellen Vereinbarung ausdrücklich eine abweichende Garantiezeit ausgewiesen oder vereinbart ist.
„Refurbished“ oder „aufgearbeitete Ware“ bezeichnet gebrauchte Ware, die von R&M geprüft, gereinigt, instandgesetzt oder sonst für die weitere Nutzung aufbereitet wurde und in der jeweiligen Produktbeschreibung entsprechend gekennzeichnet ist.
Für Refurbished oder aufgearbeitete Ware gewährt R&M eine freiwillige Garantie von einem Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden. Diese Garantiezeit gilt gleichermaßen für Verbraucher und Unternehmer. Eine längere Garantiezeit kann vor Vertragsschluss auf der jeweiligen Produktseite, in einem Angebot oder in einer individuellen Vereinbarung ausdrücklich ausgewiesen oder vereinbart werden.
„Gebrauchtware“ bezeichnet gebrauchte Ware, die nicht ausdrücklich als „Refurbished“ oder „aufgearbeitet“ gekennzeichnet ist.
Für Gebrauchtware gewährt R&M eine freiwillige Garantie von drei Monaten ab Ablieferung der Ware an den Kunden, sofern nicht vor Vertragsschluss auf der jeweiligen Produktseite, in einem Angebot oder in einer individuellen Vereinbarung ausdrücklich eine abweichende Garantiezeit ausgewiesen oder vereinbart ist.
Maßgeblich für die Einordnung der Ware als Neuware, Gebrauchtware oder Refurbished sowie für die anwendbare Garantiezeit sind die Kennzeichnung und die Angaben auf der jeweiligen Produktseite zum Zeitpunkt der Bestellung sowie etwaige vor Vertragsschluss ausdrücklich getroffene individuelle Vereinbarungen. Die Produktkategorie und die anwendbare Garantiezeit werden zusätzlich in der Vertrags- beziehungsweise Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Durch eine Garantieleistung, insbesondere durch eine Reparatur oder den Austausch einzelner Bauteile, wird die ursprüngliche Garantiezeit nicht verlängert und beginnt nicht erneut, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart wird.
Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung von R&M und besteht zusätzlich zu den gesetzlichen beziehungsweise vertraglich vereinbarten Ansprüchen des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln.
Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bei Mängeln werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.
Für Verbraucher gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher (B2C). Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer (B2B).
Diese Garantiebedingungen begründen keine Verlängerung oder Änderung der für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln geltenden Verjährungsfristen. Maßgeblich hierfür sind die gesetzlichen Vorschriften sowie die jeweils anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
Bei Verbrauchern kann eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bei gebrauchten oder aufgearbeiteten Waren nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen wirksam vereinbart werden. Die freiwillige Garantie nach diesen Garantiebedingungen besteht hiervon unabhängig.
Gebrauchtware und Refurbished werden vor der Auslieferung von R&M kontrolliert und gereinigt. Soweit dies für eine sichere und bestimmungsgemäße weitere Nutzung erforderlich ist, werden festgestellte Mängel oder Beeinträchtigungen vor der Auslieferung instandgesetzt.
Soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung nichts anderes angegeben ist, werden Gebrauchtware und Refurbished in einem funktionsfähigen und für die bestimmungsgemäße Nutzung geeigneten Zustand geliefert.
Gebrauchtware und Refurbished können leichte, gebrauchsübliche optische Spuren aufweisen, die aus der bisherigen Nutzung herrühren und die bestimmungsgemäße Nutzung der Ware nicht beeinträchtigen. Konkrete Gebrauchsspuren, erhebliche Verschmutzungen, Flecken, Beschädigungen oder sonstige Besonderheiten, die über übliche leichte Nutzungsspuren hinausgehen, werden in der jeweiligen Produktbeschreibung angegeben, soweit sie bei der Kontrolle erkennbar sind.
Bei Neuware umfasst die Garantie Material-, Verarbeitungs- und Funktionsmängel, die innerhalb der Garantiezeit bei sachgemäßer und bestimmungsgemäßer Nutzung auftreten. Die Garantie umfasst außerdem sicherheitsrelevante Mängel, die auf die Beschaffenheit oder Verarbeitung der Ware zurückzuführen sind.
Bei Gebrauchtware und Refurbished umfasst die Garantie Funktionsmängel, die innerhalb der Garantiezeit bei sachgemäßer und bestimmungsgemäßer Nutzung auftreten und die bestimmungsgemäße Nutzung der Ware beeinträchtigen. Die Garantie umfasst außerdem sicherheitsrelevante Mängel sowie erhebliche Beschädigungen, erhebliche Verschmutzungen oder Flecken, die bereits bei Ablieferung vorhanden waren und vor Vertragsschluss nicht in der Produktbeschreibung angegeben wurden.
Bei Bürostühlen umfasst die Garantie, soweit nach Absatz 1 oder Absatz 2 anwendbar, insbesondere Funktionsmängel an der Höhenverstellung einschließlich der Gasfeder, der Sitz- oder Rückenmechanik, der Synchronmechanik, der Sitztiefenverstellung, den verstellbaren Armlehnen, den Rollen oder dem Fußkreuz, soweit die sichere oder bestimmungsgemäße Nutzung beeinträchtigt ist.
Bei Tischen, Schreibtischen, Schränken, Sitzmöbeln und sonstigen Büro- oder Designmöbeln umfasst die Garantie, soweit nach Absatz 1 oder Absatz 2 anwendbar, insbesondere Funktionsmängel an den für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlichen mechanischen, elektrischen oder tragenden Bauteilen.
Bei elektrisch verstellbaren Schreibtischen umfasst die Garantie, soweit nach Absatz 1 oder Absatz 2 anwendbar, insbesondere Funktionsmängel an der elektrischen Höhenverstellung, den Motoren, den Bedienelementen und den für die Funktion erforderlichen elektrischen Komponenten.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden und Beeinträchtigungen, die nicht auf einen von der Garantie umfassten Material-, Verarbeitungs-, Sicherheits- oder Funktionsmangel beziehungsweise auf eine nach § 5 Absatz 2 umfasste, nicht angegebene erhebliche Beschädigung, erhebliche Verschmutzung oder Fleckenbildung zurückzuführen sind.
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
normaler, gebrauchsüblicher Verschleiß, insbesondere an Stoffen, Leder, Kunstleder, Oberflächen, Gleitern, Armauflagen und Polsterungen, soweit hierdurch die sichere oder bestimmungsgemäße Nutzung der Ware nicht beeinträchtigt wird und kein ungewöhnlicher vorzeitiger Funktionsausfall vorliegt;
leichte, gebrauchsübliche optische Spuren und Abweichungen, insbesondere kleinere Kratzer, geringfügige Druckstellen, leichte Farbabweichungen oder sonstige sichtbare Nutzungsspuren, soweit diese bei Gebrauchtware oder Refurbished üblich sind und die Funktion der Ware nicht beeinträchtigen;
Gebrauchsspuren, optische Abweichungen, Verschmutzungen, Flecken oder Beschädigungen, die vor Vertragsschluss in der jeweiligen Produktbeschreibung ausdrücklich angegeben wurden;
Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Überlastung, Sturz, Stoß, Feuchtigkeit, ungeeignete Reinigungsmittel, fehlerhafte Lagerung oder eine Verwendung entgegen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind;
Schäden, die durch Veränderungen, Umbauten oder Reparaturen verursacht wurden, die nicht von R&M durchgeführt oder zuvor ausdrücklich freigegeben wurden;
Mängel oder Abweichungen, die dem Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt und, soweit gesetzlich erforderlich, gesondert vereinbart wurden.
Die vorstehenden Ausschlüsse gelten ausschließlich für Ansprüche aus dieser freiwilligen Garantie. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Rechte des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln bleiben hiervon unberührt.
Liegt ein von dieser Garantie umfasster Garantiefall vor, erbringt R&M nach eigener Wahl eine der folgenden Leistungen:
Reparatur der Ware oder des betroffenen Bauteils;
Austausch des betroffenen Bauteils;
Lieferung einer funktional gleichwertigen Ersatzware;
Erstattung des für die betroffene Ware gezahlten Kaufpreises, sofern eine Reparatur oder Ersatzlieferung nicht möglich oder für R&M wirtschaftlich unverhältnismäßig ist.
Bei der Lieferung einer Ersatzware besteht bei Gebrauchtware oder Refurbished kein Anspruch auf ein identisches Modell, eine identische Farbe, eine identische Stoffausführung oder eine identische optische Beschaffenheit, sofern die bereitgestellte Ersatzware funktional gleichwertig ist und dem Kunden unter Berücksichtigung des ursprünglichen Vertrags zumutbar ist.
Soweit ein Garantiefall vorliegt, trägt R&M die für die Durchführung der gewählten Garantieleistung erforderlichen Kosten, insbesondere angemessene Kosten einer erforderlichen Rücksendung oder Abholung.
Leistungen aus dieser freiwilligen Garantie lassen die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rechte des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln unberührt.
Um Leistungen aus dieser Garantie in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde den Garantiefall innerhalb der jeweils anwendbaren Garantiezeit gegenüber R&M anzeigen.
Die Anzeige kann per E-Mail an info@rm-bueromoebel.de oder schriftlich an folgende Anschrift erfolgen:
R&M Büro- und Designmöbel GmbH
Bechsteinstraße 2
48488 Emsbüren
Deutschland
Für eine zügige Bearbeitung bitten wir den Kunden, folgende Informationen mitzuteilen:
Bestellnummer oder sonstiger Kaufnachweis;
Bezeichnung und Produktkategorie der betroffenen Ware, insbesondere Neuware, Gebrauchtware oder Refurbished;
Beschreibung des geltend gemachten Mangels beziehungsweise Funktionsmangels;
nach Möglichkeit aussagekräftige Fotos oder Videos, auf denen der Mangel, eine Beschädigung oder deren Auswirkungen erkennbar sind.
Nach Prüfung des Garantiefalls informieren wir den Kunden über die weitere Abwicklung, insbesondere darüber, ob eine Reparatur, eine Rücksendung, eine Abholung, ein Austausch oder eine andere Garantieleistung vorgesehen ist.
Diese Garantie gilt für Waren, die von R&M verkauft und innerhalb Deutschlands geliefert wurden.
Für Lieferungen außerhalb Deutschlands gilt diese Garantie nur, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurde oder auf der jeweiligen Produktseite beziehungsweise im Bestellprozess ausdrücklich ausgewiesen ist.
Diese Garantiebedingungen sind auf unserer Website abrufbar. Verbrauchern werden diese Garantiebedingungen spätestens bei Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail oder als PDF-Dokument, zur Verfügung gestellt.
R&M Büro- und Designmöbel GmbH
Bechsteinstraße 2
48488 Emsbüren
Deutschland
Telefon: +49 5903 9673996
E-Mail: info@rm-bueromoebel.de
Stand: 1. Juni 2026
Vielen Dank!
Das hat leider nicht geklappt!
| Produkt | Artikelnummer | Bewertung | Beschreibung | Sammlung | Verfügbarkeit | Produktart | Andere Details |
|---|